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Extreme Temperatur am Arbeitsplatz: Arbeitsschutz für das Wohlbefinden Ihrer Belegschaft

Geschrieben von Ulrike Auer | 19.11.2024 13:52:31

Gesetzliche Vorgaben und effektive Maßnahmen gegen Hitze und Kälte - für mehr Arbeitssicherheit

 

Eine extreme Temperatur am Arbeitsplatz wirkt sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern aus. Ob in der Metallverarbeitung bei der Arbeit an Hochöfen, in der Pharmaindustrie bei der Produktion unter tiefgekühlten Bedingungen oder an Fließbändern, wo Hitze oder Kälte durch Maschinen entsteht – die Kältearbeit wie auch extreme Wärmebelastung spielen beim Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Hohe Temperaturen führen zu Hitzestress, Kreislaufversagen oder gar einem Hitzekollaps, während Kältearbeit zu chronischen Erkrankungen oder Kältestress führen kann. Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitsrecht geben klare Rahmenbedingungen für die Zumutbarkeit von Hitze vor, etwa in der Industrie, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dieser Blogartikel beleuchtet, welche Maßnahmen zum Hitzeschutz sowie zum Schutz vor Kälte per Verordnung am Arbeitsplatz vorgeschrieben sind, um Arbeitnehmer zu schützen. 

 

Welche klimatischen Herausforderungen gibt es am Arbeitsplatz?

Erhebliche klimatische Herausforderungen am Arbeitsplatz bestehen immer dann, wenn über einen längeren Zeitraum besonders hohe oder niedrige Temperaturen vorherrschen. Diese Bedingungen betreffen vor allem bestimmte Industrien und Berufe, weshalb der Arbeitsschutz und entsprechende gesetzliche Regelungen bei der Kältearbeit oder am Hitzearbeitsplatz eine wesentliche Rolle spielen – und eine entsprechende Betriebsanweisung zum Verhalten zur Folge haben muss. Typische Arbeitsplätze mit extremen Temperaturbedingungen sind: 

 

Arbeitsplätze mit starker Hitzeexposition:

  • Metall- und Stahlindustrie: Hier herrschen hohe Temperaturen, besonders in der Nähe von Schmelzöfen, Walzwerken oder Gießereien. 
  • Baugewerbe: Besonders im Sommer sind Bauarbeiter starker Sonneneinstrahlung und Hitze ausgesetzt. 
  • Küchen und Bäckereien: Hohe Umgebungstemperaturen durch Herde und Öfen. 
  • Landwirtschaft: Arbeit im Freien bei hohen Sommertemperaturen. 

 

Arbeitsplätze mit starker Kälteexposition:

  • Kühlhäuser und Lebensmittelindustrie: Beschäftigte arbeiten bei stark gekühlten Temperaturen, teils unter -18 °C. 
  • Bergbau: Besonders in tiefen Stollen können kühle Bedingungen herrschen. 
  • Winterdienste oder Outdoor-Berufe: Arbeiten im Freien bei eisigen Temperaturen, wie z.B. Straßenbau oder Forstarbeiten. 

 

 

Welche Bedeutung hat Arbeitsschutz bei extremer Temperatur am Arbeitsplatz?

Arbeitsschutz bei extremer Temperatur ist entscheidend, um die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Bei Hitze regelt das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere durch die Hitzeschutzverordnung, Maßnahmen wie Pausen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und Abkühlungsmaßnahmen, um die Belastung zu reduzieren. In der Kältearbeit müssen Schutzkleidung, Pausen in warmen Bereichen und spezielle Betriebsanweisungen für kalte Fußböden und Expositionszeiten beachtet werden. Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen entsprechend der Temperatur am Arbeitsplatz umzusetzen, um Risiken wie Schwindel, Übelkeit oder langfristige Atemwegserkrankungen zu vermeiden. 

 

 

 

 

Definition und Unterscheidung der Klimabereiche

Die Klimabereiche am Arbeitsplatz lassen sich in verschiedene Zonen einteilen, die stark von den Umgebungsbedingungen, den körperlichen Anforderungen und der Bekleidung beeinflusst werden. Diese Zonen reichen von extrem kalten bis zu extrem heißen Bedingungen und spielen eine wesentliche Rolle im Arbeitsschutz, insbesondere im Kontext von gesetzlichen Vorgaben und der Vermeidung gesundheitlicher Gefahren: 

 

 

1. Kältebereich

Der Kältebereich umfasst Arbeitsumgebungen, in denen die Temperaturen deutlich unter den behaglichen Werten liegen, oft unter 0 °C. In diesen Bereichen besteht die Gefahr von Unterkühlung, Erfrierungen sowie einer verminderten körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. 
 

Gesetzliche Regelungen: Laut dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber in Kältebereichen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dies beinhaltet wärmende Bekleidung, regelmäßige Pausen in warmen Räumen und das Bereitstellen von warmen Getränken. 

Physiologische Auswirkungen: Kälte führt zu einer eingeschränkten Blutzirkulation, erhöhtem Energieverbrauch zur Aufrechterhaltung der Körpertemperatur und kann zu Schwindelgefühl sowie eingeschränkter körperlicher Belastbarkeit führen. 

Arbeitsschutzmaßnahmen: Um Kälteexposition zu minimieren, werden Abkühlungsmaßnahmen reduziert, wärmende Schutzbekleidung bereitgestellt und regelmäßige Pausen in beheizten Räumen gefordert. 

 

2. Behaglichkeitsbereich

Der Behaglichkeitsbereich beschreibt einen Temperaturbereich, in dem sich die Mehrheit der Menschen wohlfühlt und leistungsfähig ist. Dieser Bereich liegt meist zwischen 20 und 26 °C mit einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 %. 
 

Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Bereich durch geeignete Lüftung, Heizung und Feuchtigkeitsregelung aufrechtzuerhalten, um optimale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. 

Physiologische Auswirkungen: In diesem Bereich ist die Schweißbildung minimal, und die Belastung des Körpers durch externe Temperaturen ist gering. 

Gesetzliche Vorgaben: Laut der Arbeitsstättenverordnung sind diese Temperaturen ideal, und Abweichungen sollten minimiert werden, um den Komfort und die Gesundheit der Mitarbeiter zu wahren. 

 

3. Warmbereich

Im Warmbereich beginnen die Temperaturen, die Komfortzone zu verlassen, bleiben jedoch noch unterhalb von kritisch hohen Werten. Hier treten erhöhte Schweißbildung und leichte Wärmebelastung auf, die jedoch durch geeignete Maßnahmen wie Trinken, Luftzirkulation und angepasste Bekleidung ausgeglichen werden können. 
 

Arbeitsschutzmaßnahmen: Es werden regelmäßige Pausen, eine ausreichende Zufuhr von Wasser, leichte Kleidung und eine gute Luftzirkulation empfohlen. 

Gesetzliche Regelungen: Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass Maßnahmen zur Entlastung getroffen werden müssen, wenn Temperaturen im Arbeitsbereich 26 °C überschreiten. Dazu zählen technische und organisatorische Maßnahmen, wie das Einrichten klimatisierter Bereiche. 

Physiologische Auswirkungen: Bei warmer Umgebung steigen die Körpertemperatur und die Schweißbildung, was zu Dehydratation und Erschöpfung führen kann, wenn nicht ausreichend getrunken und Pausen eingehalten werden. 

 

4. Hitzebereich

Der Hitzebereich bezieht sich auf Arbeitsplätze mit extrem hohen Temperaturen, z.B. in Industrien wie Gießereien oder Glasbläsereien. Temperaturen über 30°C werden als stark belastend empfunden, und es besteht eine erhöhte Gefahr für Hitzekollaps, Hitzeschlag und andere hitzebedingte Erkrankungen. 

 

Gesetzliche Regelungen: Laut Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung müssen in solchen Bereichen strenge Maßnahmen getroffen werden. Die Hitzeschutzverordnung fordert, dass bei hohen Temperaturen regelmäßige Pausen, schattige Bereiche, kühle Getränke und gegebenenfalls Schutzgläser gegen Wärmestrahlung bereitgestellt werden. 

Physiologische Auswirkungen: Bei hohen Temperaturen wird der Körper stark belastet, was zu erhöhter Schweißbildung, Blutzirkulationsstörungen, Schwindelgefühlen und im Extremfall zu Hitzschlag führen kann. Die Gefahr ist besonders bei Menschen mit chronischen Krankheiten an den Atemwegen erhöht. 

Arbeitsschutzmaßnahmen: Maßnahmen wie Klimatisierung, Ventilatoren, das Tragen hitzeabweisender Kleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und die Verkürzung des Expositionszeitraums sind wesentliche Schutzmaßnahmen. 

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Besonders in Hitzeumgebungen wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge empfohlen, um sicherzustellen, dass Beschäftigte für die Bedingungen geeignet sind. Zudem können spezifische Betriebsanweisungen für den Hitzearbeitsplatz herausgegeben werden. 

 

Gesundheitsrisiken durch Kälte und Hitze


Kältestress und seine Folgen

Kältestress am Arbeitsplatz kann zu gesundheitlichen Risiken wie Erfrierungen, Hypothermie oder einem geschwächten Immunsystem führen. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmer in der Industrie oder Produktion, die durch das Arbeitsschutzgesetz geschützt sind, welches Mindesttemperaturen vorschreibt und Schutzkleidung sowie regelmäßige Pausen zur Erwärmung fordert. 

 

Hitzebelastung und gesundheitliche Risiken

Hitzebelastung kann im Arbeitsumfeld zu Dehydration, Hitzekrämpfen, Hitzschlag und Herz-Kreislauf-Problemen führen, insbesondere bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten in Produktionsstätten oder der Industrie. Die Hitzeschutz-Verordnung und das Arbeitsschutzgesetz sehen Maßnahmen wie ausreichende Belüftung, regelmäßige Pausen und eine maximale zulässige Lufttemperatur vor. 

 

Symptome und Warnsignale bei extremer Temperaturbelastung

Bei extremer Kälte zeigen sich Symptome wie Zittern, Taubheitsgefühle und Verwirrtheit, bei extremer Hitze sind Übelkeit, Schwindel, Schwitzen und Erschöpfung typische Warnsignale. Arbeitsschutzmaßnahmen wie Pausen zur Abkühlung bzw. Erwärmung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und angepasste Arbeitszeiten sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. 

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Das Arbeitsschutzgesetz regelt, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um die Gesundheit der Mitarbeiter bei extremen Temperaturen zu schützen. Für den Hitzeschutz am Arbeitsplatz gibt es spezifische Vorgaben, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5), die eine maximale und zumutbare Temperatur am Arbeitsplatz festlegt. Diese Regeln gelten sowohl für hohe Temperaturen im Sommer als auch für Kälte, um den Arbeitsschutz sicherzustellen. 

 

Pflichten des Arbeitgebers und Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen wie Lüftung, Klimatisierung oder Pausen bei extremer Hitze oder Kälte zu gewährleisten, um die Arbeitsschutz-Vorgaben zur Temperatur am Arbeitsplatz einzuhalten. Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Arbeit zu unterbrechen, wenn die Temperaturen gesundheitlich bedenklich sind, und dürfen Schutzmaßnahmen wie Entwärmungsphasen oder warme Kleidung einfordern. Besonders in der Industrie mit hoher Wärmebelastung und körperlicher Anstrengung müssen Arbeitgeber spezielle Betriebsanweisungen für Hitzearbeitsplätze bereitstellen. 

 

Relevante Normen und Richtlinien

Neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung regeln auch branchenspezifische Normen, wie die DIN-Normen zur Luftfeuchte und Expositionszeitraum, den Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Die Hitzeschutzverordnung und technische Regeln geben vor, welche Temperatur am Arbeitsplatz als zumutbar gilt und welche Maßnahmen wie Entwärmung oder Pausen erforderlich sind. In der Industrieproduktion sind zusätzliche Sicherheitsanforderungen wichtig, etwa in Bezug auf Entflammbarkeit und Wärmereflexion. 

 

Praktische Schutzmaßnahmen

Die folgenden Maßnahmen tragen dazu bei, den Arbeitsschutz bei Hitze oder Kälte, etwa in der Produktion, zu verbessern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen: 

 

 

Temperaturbeständige Arbeitsplatzmatten von KRAIBURG

Durch folgende Eigenschaften tragen KRAIBURG-Arbeitsplatzmatten der Marke ERGOLASTEC® erheblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei und fördern eine effektive Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheits-Strategie. 

Die Vorteile der Bodenschutzmatte: 

 

 

Testmatte anfordern

Unternehmen können eine Testmatte anfordern, um die Vorteile der KRAIBURG-Matten für ihre spezifischen Arbeitsumgebungen zu überprüfen. 

 

 

Arbeitsschutz entscheidend bei extremer Temperatur am Arbeitsplatz

Der Arbeitsschutz spielt eine entscheidende Rolle bei extremer Temperatur am Arbeitsplatz, da sowohl hohe als auch niedrige Temperaturen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer negativ beeinflussen können. Die Hitzeschutzverordnung sowie das Arbeitsschutzgesetz geben klare Vorgaben zur maximalen zumutbaren Temperatur am Arbeitsplatz und schreiben Maßnahmen vor, um Hitzestress und Kältestress zu vermeiden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Betriebsanweisungen für den Hitzearbeitsplatz zu erstellen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu implementieren, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. 

 

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