Was klingt nach einer kleinen, bedeutungslosen Routine, ist in Wahrheit ein entscheidender Faktor für Gesundheit und Sicherheit im Job: die arbeitsmedizinische Untersuchung. Wenn sich etwa in der Produktion seit Wochen die Klagen über Rückenschmerzen häufen, kann die arbeitsmedizinische Untersuchung Klarheit bringen: Ist die Belastung am Steharbeitsplatz zu hoch? Mögliche Folge: Gemeinsam mit dem Betriebsarzt werden ergonomische Arbeitsplatzmatten und höhenverstellbare Arbeitsflächen eingeführt, und nach kurzer Zeit bessern sich die Beschwerden. Die Produktivität steigt. Die arbeitsmedizinische Untersuchung schützt Mitarbeitende vor Belastungen, gibt Arbeitgebern rechtliche Sicherheit und stärkt das Vertrauen im Betrieb. Ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge: Wer die Unterschiede kennt, schafft Klarheit und vermeidet Risiken. In welchen Bereichen regelmäßige Checks unverzichtbar sind und wann die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht ist, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Die Pflicht, regelmäßig eine arbeitsmedizinische Untersuchung anzubieten, ist für Arbeitgeber ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie sorgt dafür, dass Mitarbeitende gesund bleiben, körperliche Belastungen richtig beurteilt werden und Arbeitgeber ihren arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommen.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) legt fest, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden müssen. Ergänzend dazu regeln das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) die Rahmenbedingungen:
Für HR-Verantwortliche und Sicherheitsbeauftragte ist es entscheidend, diese Kategorien zu kennen, um Compliance sicherzustellen und Arbeitsunfähigkeit frühzeitig vorzubeugen.
UNTERSUCHUNGSTYP | WER | ZIEL |
Pflichtvorsorge | Mitarbeiter in definierten Risikobereichen | Gesundheitsschutz und gesetzliche Absicherung |
Angebotsvorsorge | Alle anderen Beschäftigten mit potenzieller Belastung | Freiwillige Nutzung der arbeitsmedizinischen Beratung |
Wunschvorsorge | Jeder Mitarbeitende | Zusätzliche Vorsorge nach individuellem Bedarf |
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ein entscheidender Baustein für Prävention, Gesundheit und Motivation im Unternehmen. Für Arbeitgeber gilt die Pflicht, eine arbeitsmedizinische Untersuchung anzubieten, insbesondere im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge (ehemals G-Untersuchungen (G1 bis G46)). So lassen sich arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und Unfälle vermeiden.
Unternehmen und Arbeitnehmer sollten genau wissen, wann eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist besonders bei Tätigkeiten mit erhöhten Risiken Pflicht:
Arbeitgeberpflichten:
Arbeitnehmerrechte:
Unternehmen, die die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung ignorieren, riskieren:
Wie läuft eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Produktionsbereich konkret ab? Am Beispiel einer ergonomischen Arbeitsplatzanpassung zeigt die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitgeber gemeinsam für Gesundheit und Prävention sorgen.
Mini-PraxisbeispielAuslöser: Mitarbeiterin meldet abends starke Fuß- und Rückenschmerzen nach 8 Stunden Steharbeit an der Montagelinie.Maßnahmen: Begehung zeigt harte, leicht unebene Betonfläche und zu tiefe Materialkisten. Sofortige Maßnahmen: Antiermüdungsmatten, Kisten auf Greifhöhe, Stehhilfe für Mikropausen; strukturell: höhenverstellbarer Werktisch. Ergebnis: Nach 4 Wochen Wirksamkeitskontrolle: deutlich weniger Beschwerden, stabilere Taktzeiten, weniger Kleinfehler. Maßnahmen werden dauerhaft übernommen. |
Die Arbeitswelt in der Produktion stellt hohe Anforderungen an Mitarbeitende: Schichtarbeit, schwere körperliche Tätigkeiten und monotone Abläufe führen oft zu Rückenproblemen, Fußschmerzen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz nach Gesetz ist daher eine Pflicht und ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und Motivation der Belegschaft.
Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind essenziell, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern. Ergänzende Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Lärmschutz oder individuell angepasste Schichtpläne unterstützen die Prävention und steigern Motivation sowie Produktivität. Mit Partnern wie KRAIBURG lassen sich gesetzliche Vorgaben und nachhaltige Gesundheitsförderung erfolgreich verbinden.