Mattings Systems Blog

Arbeitsmedizinische Untersuchung: Arbeitgeber in der Pflicht?

Geschrieben von Ulrike Auer | 22.10.2025 07:11:09

Arbeitsmedizinische Untersuchung: Pflicht, Prävention & Praxisnutzen für Unternehmen

Warum Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ernst nehmen sollten

Was klingt nach einer kleinen, bedeutungslosen Routine, ist in Wahrheit ein entscheidender Faktor für Gesundheit und Sicherheit im Job: die arbeitsmedizinische Untersuchung. Wenn sich etwa in der Produktion seit Wochen die Klagen über Rückenschmerzen häufen, kann die arbeitsmedizinische Untersuchung Klarheit bringen: Ist die Belastung am Steharbeitsplatz zu hoch? Mögliche Folge: Gemeinsam mit dem Betriebsarzt werden ergonomische Arbeitsplatzmatten und höhenverstellbare Arbeitsflächen eingeführt, und nach kurzer Zeit bessern sich die Beschwerden. Die Produktivität steigt. Die arbeitsmedizinische Untersuchung schützt Mitarbeitende vor Belastungen, gibt Arbeitgebern rechtliche Sicherheit und stärkt das Vertrauen im Betrieb. Ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge: Wer die Unterschiede kennt, schafft Klarheit und vermeidet Risiken. In welchen Bereichen regelmäßige Checks unverzichtbar sind und wann die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht ist, erfahren Sie in diesem Blogartikel. 

 

Grundlagen der gesetzlichen Pflicht: arbeitsmedizinische Untersuchung

Die Pflicht, regelmäßig eine arbeitsmedizinische Untersuchung anzubieten, ist für Arbeitgeber ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie sorgt dafür, dass Mitarbeitende gesund bleiben, körperliche Belastungen richtig beurteilt werden und Arbeitgeber ihren arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommen.

Überblick über Pflichten: ArbMedVV, DGUV-Vorschriften usw.  

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) legt fest, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden müssen. Ergänzend dazu regeln das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) die Rahmenbedingungen:

 

Für HR-Verantwortliche und Sicherheitsbeauftragte ist es entscheidend, diese Kategorien zu kennen, um Compliance sicherzustellen und Arbeitsunfähigkeit frühzeitig vorzubeugen.

 

Pflicht, Angebote & Wunschuntersuchungen im Überblick  

UNTERSUCHUNGSTYP WER ZIEL
Pflichtvorsorge Mitarbeiter in definierten Risikobereichen  Gesundheitsschutz und gesetzliche Absicherung 
Angebotsvorsorge Alle anderen Beschäftigten mit potenzieller Belastung  Freiwillige Nutzung der arbeitsmedizinischen Beratung 
Wunschvorsorge Jeder Mitarbeitende  Zusätzliche Vorsorge nach individuellem Bedarf 

Spezifische Anforderungen im Produktionsbereich  

Im Produktionsbereich gelten besondere Vorschriften: körperliche Belastung, Lärm, Chemikalien oder Maschinenbedienung erfordern gezielte betriebsärztliche Untersuchungen. Nur so kann die Beurteilung arbeitsbedingter Belastungen zuverlässig erfolgen. Das ist ein entscheidender Schritt bei der Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall.

 

Bedeutung arbeitsmedizinischer Untersuchungen für Arbeitgeber

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ein entscheidender Baustein für Prävention, Gesundheit und Motivation im Unternehmen. Für Arbeitgeber gilt die Pflicht, eine arbeitsmedizinische Untersuchung anzubieten, insbesondere im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge (ehemals G-Untersuchungen (G1 bis G46)). So lassen sich arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und Unfälle vermeiden.

 

Wann ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht? 

Unternehmen und Arbeitnehmer sollten genau wissen, wann eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. 

Konkrete Beispiele: Wer muss sich untersuchen lassen? 

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist besonders bei Tätigkeiten mit erhöhten Risiken Pflicht:

 

  • Umgang mit Gefahrstoffen: Chemische Substanzen, Gase oder Staubpartikel können die Gesundheit gefährden. Hier schreibt das Arbeitsschutzgesetz eine regelmäßige betriebsärztliche Untersuchung vor, die Pflicht ist.
  • Nacht- oder Schichtarbeit: Regelmäßige medizinische Checks helfen, gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen.
  • Arbeiten am Bildschirm: Lange Bildschirmarbeit kann Augen, Haltung und Bewegungsapparat belasten. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind hier vorgeschrieben.
  • Lärmexposition: In lauten Arbeitsumgebungen sind Gehörschutz und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Pflicht, um Hörschäden zu vermeiden.

 

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern & Arbeitnehmern

Arbeitgeberpflichten: 

  • Durchführung und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gemäß gesetzlichen Anforderungen.
  • Dokumentation der Untersuchungsergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht.
  • Einbindung des Sicherheitsbeauftragten und betriebsärztlicher Beratung, um Risiken zu minimieren und Arbeitsbedingungen zu verbessern 

Arbeitnehmerrechte: 

  • Anspruch auf arbeitsmedizinische Beratung und sichere Arbeitsbedingungen.
  • Möglichkeit, Untersuchungsergebnisse vertraulich zu halten. Nur notwendige Stellen dürfen informiert werden.
  • Teilnahme an Pflichtuntersuchungen ohne Nachteile bei der Beschäftigung. 
  •  

Konsequenzen bei Nichtbeachtung 

Unternehmen, die die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung ignorieren, riskieren:

  • Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen wegen Verstößen gegen Arbeitsschutz- und arbeitsrechtliche Pflichten.
  • Erhöhte Gesundheitsrisiken für Mitarbeitende, die zu Krankheit oder Arbeitsausfällen führen können.
  • Haftungsfragen im Schadensfall, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen unterlassen wurden .

 

 

Schritt für Schritt: arbeitsmedizinische Untersuchung 

Wie läuft eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Produktionsbereich konkret ab? Am Beispiel einer ergonomischen Arbeitsplatzanpassung zeigt die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitgeber gemeinsam für Gesundheit und Prävention sorgen

 

 

Mini-Praxisbeispiel 

Auslöser: Mitarbeiterin meldet abends starke Fuß- und Rückenschmerzen nach 8 Stunden Steharbeit an der Montagelinie.
Maßnahmen: Begehung zeigt harte, leicht unebene Betonfläche und zu tiefe Materialkisten. Sofortige Maßnahmen: Antiermüdungsmatten, Kisten auf Greifhöhe, Stehhilfe für Mikropausen; strukturell: höhenverstellbarer Werktisch.
Ergebnis: Nach 4 Wochen Wirksamkeitskontrolle: deutlich weniger Beschwerden, stabilere Taktzeiten, weniger Kleinfehler. Maßnahmen werden dauerhaft übernommen.

Verantwortlichkeiten

  • Betriebsarzt: Anamnese, Untersuchung, Empfehlungen, Tauglichkeitsbescheinigung (ohne Diagnosen).
  • SiFa/Sicherheitsbeauftragte/r: Begehung, Messungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungskonzept.
  • Führungskraft/Produktion: Umsetzung & Akzeptanz im Team, Schicht-/Taktanpassung.
  • HR: Termin- & Vorsorgekartei, Dokumentation, Follow-ups.
  • Einkauf/Technik: Beschaffung & Installation der Hilfsmittel.

 

KRAIBURG als Partner für nachhaltige Arbeitsplatzlösungen im Produktions-Bereich  

Die Arbeitswelt in der Produktion stellt hohe Anforderungen an Mitarbeitende: Schichtarbeit, schwere körperliche Tätigkeiten und monotone Abläufe führen oft zu Rückenproblemen, Fußschmerzen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz nach Gesetz ist daher eine Pflicht und ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und Motivation der Belegschaft. 

 

 

FAZIT: Gesundheit fördern, Pflicht und Prävention verbinden

Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind essenziell, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern. Ergänzende Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Lärmschutz oder individuell angepasste Schichtpläne unterstützen die Prävention und steigern Motivation sowie Produktivität. Mit Partnern wie KRAIBURG lassen sich gesetzliche Vorgaben und nachhaltige Gesundheitsförderung erfolgreich verbinden.

 

 

FAQs