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Pflicht zur Ergonomie - Diese Vorschriften gelten für Arbeitgeber

  • Juli 29, 2025

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für ergonomische Arbeitsplätze in der Industrie? 

Diese Frage stellen sich viele Verantwortliche aus Produktion, Logistik und Montage – zurecht. Denn die Ergonomie am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Empfehlung, sondern gesetzlich geregelt. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Gesetze greifen, was Arbeitgeber konkret tun müssen – und warum das Thema auch wirtschaftlich entscheidend ist.

 


Was bedeutet ein „ergonomischer Arbeitsplatz“ im rechtlichen Sinne?

 

Was versteht der Gesetzgeber unter Ergonomie in der Produktion?

Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist so gestaltet, dass er die körperliche Belastung für Beschäftigte reduziert. In der industriellen Praxis heißt das: keine Zwangshaltungen, weniger Stehbelastung, reduzierte Hebelasten – und idealerweise technische Unterstützung durch Hilfsmittel wie Hebesysteme oder Anti-Ermüdungsmatten.

 

Typische Belastungsfaktoren:

  • 1. Wiederholte, einseitige Bewegungen

  • 2. Langes Stehen an Fließbändern oder Maschinen

  • 3. Heben und Tragen schwerer Lasten

  • 4. Arbeiten in verdrehter oder gebückter Haltung

  • 5. Schwingungen und Vibrationen

 

Ziel ist die Reduzierung von Muskel-Skelett-Erkrankungen – der häufigsten Ursache für Arbeitsunfähigkeit in der Industrie.

 


Welche Gesetze regeln die Ergonomie am Arbeitsplatz? 

Ist ein ergonomischer Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Mehrere Gesetze und Verordnungen verpflichten Arbeitgeber zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.

 

Wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 3 verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): regelt Anforderungen an Körperhaltung, Steharbeit, Sitzgelegenheiten etc.
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): konkretisiert ergonomische Anforderungen beim manuellen Heben.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): fordert sichere und ergonomische Gestaltung von Maschinen.
  • DGUV Vorschriften & ASR: ergänzen die gesetzlichen Grundlagen durch praxisnahe Handlungsempfehlungen.

 

👉 Mehr zu Ergonomie in der Produktion

 


Welche Pflichten haben Arbeitgeber laut Gesetz? 

Was müssen Sie als Arbeitgeber konkret umsetzen?

 

  • ergonomische pflichten fuer arbeitgeber (1)

    Gefährdungsbeurteilung erstellen

    → physische Belastungen erkennen und bewerten (z. B. Stehen, Tragen, Vibration)
     
     
     
  • ergonomische pflichten fuer arbeitgeber (2) Arbeitsplatz ergonomisch gestalten

    → höhenverstellbare Arbeitsflächen, kurze Greifwege, Einsatz von Anti-Ermüdungsmatten
     
     
     
  • ergonomische pflichten fuer arbeitgeber (3)

    Technische Hilfsmittel bereitstellen

    → z. B. Hebehilfen, vibrationsarme Werkzeuge 
     
     
     
  • ergonomische pflichten fuer arbeitgeber (4)

    Mitarbeitende unterweisen und schulen

    → korrekte Körperhaltung, Nutzung von Hilfsmitteln, regelmäßige Pausen
     
     

 

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Welche Mitwirkungsrechte haben Beschäftigte?

Dürfen Mitarbeitende ergonomische Mängel melden?

Ja, laut ArbSchG haben Beschäftigte das Recht und die Pflicht zur Mitwirkung:

  • Meldung ergonomischer Mängel
  • Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen
  • Zugang zu Informationen über ergonomische Gestaltung

 

👉 Mehr zu den Aufgaben von Arbeitssicherheitsbeauftragten

 

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung in der Industrie – Team im Lager bei der Begehung


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Wie sieht eine praxisgerechte ergonomische Lösung aus?

Welche Maßnahmen verbessern die Ergonomie konkret?

 

MASSNAHME

WIRKUNG

Pikto_ergonomische loesung

 

Höhenverstellbare Arbeitstische
Anpassung an Körpergröße und Arbeitsprozess

Anti-Ermüdungsmatten
Reduktion der Stehbelastung und Rückenschmerzen

Arbeitsplatzrotation
Vermeidung einseitiger Belastung
Optimierte Greifräume
Reduktion unnötiger Bewegungen
Gute Beleuchtung & Akustik
Reduzierung mentaler und körperlicher Stressoren

 

👉 Warum eine Anti-Ermüdungsmatte sinnvoll ist

 

Ergonomiematte mit AGR-Zertifizierung: Schutz für Rücken und Gelenke bei Steharbeitsplätzen

 

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Warum lohnt sich Ergonomie wirtschaftlich?

Was bringt ein ergonomischer Arbeitsplatz für Ihr Unternehmen?

 

  • ergonomie und wirtschaftlichkeit (1)

    Weniger Krankentage durch Prävention

     
     
     
     
     
  • ergonomie und wirtschaftlichkeit (2) Geringere Kosten durch Ausfallzeiten und Fluktuation

     


     
     
  • ergonomie und wirtschaftlichkeit (3)

    Höhere Produktivität und Arbeitsqualität

     
     
     
     
  • ergonomie und wirtschaftlichkeit (4)

    Imagegewinn als verantwortungsbewusster Arbeitgeber

     
     
     

 

👉 Return on Prevention: Investitionen, die sich lohnen


 


Fazit: Ergonomie ist Pflicht und Gewinn zugleich

Ein gesetzlich konformer, ergonomischer Arbeitsplatz schützt Ihre Mitarbeitenden – und Ihr Unternehmen. Wer Ergonomie aktiv umsetzt, senkt Ausfallzeiten, steigert die Produktivität und sorgt für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit.

 

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FAQs

 

Welche Gesetze regeln die Ergonomie am Arbeitsplatz in Deutschland?

Die Ergonomie am Arbeitsplatz wird durch mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt, die für alle Unternehmen verbindlich sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit vermieden werden. In § 3 heißt es: „Der Arbeitgeber hat die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
    Sie konkretisiert die Anforderungen an Arbeitsplätze – z. B. in Bezug auf Körperhaltung, Bewegungsflächen, Sitz- und Steharbeitsplätze sowie das Raumklima.

  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV):
    Diese regelt, wann und wie schwere Lasten gehoben oder getragen werden dürfen. Ziel ist es, Rücken- und Gelenkbelastungen zu minimieren.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
    Sie verpflichtet dazu, Maschinen und Werkzeuge sicher und ergonomisch nutzbar zu machen.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) & DGUV Vorschriften:
    Diese enthalten konkrete Anleitungen, wie die gesetzlichen Vorgaben im Alltag umzusetzen sind – z. B. zur Gestaltung von Steharbeitsplätzen.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Ergonomievorgaben?

Arbeitgeber, die ihre gesetzlichen Pflichten zur Ergonomie nicht erfüllen, müssen mit Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder:
    Die zuständige Arbeitsschutzbehörde kann Bußgelder bis zu 25.000 € verhängen – je nach Schwere des Verstoßes.

  • Haftung bei Arbeitsunfällen:
    Kommt es durch mangelhafte Ergonomie zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden – auch gegenüber der Berufsgenossenschaft.

  • Reputationsschaden:
    Wiederholte Verstöße oder hohe Krankheitsquoten wirken sich negativ auf das Arbeitgeberimage aus und erschweren die Fachkräftegewinnung.


Wer ist für die Einhaltung ergonomischer Vorschriften verantwortlich?

Die Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber.
Dieser muss laut Arbeitsschutzgesetz dafür sorgen, dass alle Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind. Dazu zählen auch externe Dienstleister und Zeitarbeitskräfte.

Aber auch die Beschäftigten sind eingebunden:

  • Sie sind verpflichtet, mitzuarbeiten – z. B. bei der Gefährdungsbeurteilung.

  • Sie dürfen ergonomische Mängel melden.

  • Sie müssen ergonomische Hilfsmittel (z. B. Matten oder Hebehilfen) sachgemäß nutzen.

Sind ergonomische Bodenlösungen wie Anti-Ermüdungsmatten steuerlich absetzbar?

Ja, in den meisten Fällen sind ergonomische Hilfsmittel wie Anti-Ermüdungsmatten oder Stehhilfen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass sie beruflich notwendig sind und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen.

  • Abschreibungsfähig: Bei höheren Anschaffungskosten (z. B. Exoskelette) erfolgt die Absetzung über mehrere Jahre.

  • Direktabzug möglich: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wie Bodenmatten können sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.

👉 Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Steuerberater beraten. Die Investition lohnt sich in jedem Fall – nicht nur steuerlich, sondern auch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.

 

 

 

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