Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für ergonomische Arbeitsplätze in der Industrie?
Was bedeutet ein „ergonomischer Arbeitsplatz“ im rechtlichen Sinne?
Was versteht der Gesetzgeber unter Ergonomie in der Produktion?
Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist so gestaltet, dass er die körperliche Belastung für Beschäftigte reduziert. In der industriellen Praxis heißt das: keine Zwangshaltungen, weniger Stehbelastung, reduzierte Hebelasten – und idealerweise technische Unterstützung durch Hilfsmittel wie Hebesysteme oder Anti-Ermüdungsmatten.
Typische Belastungsfaktoren:
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1. Wiederholte, einseitige Bewegungen
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2. Langes Stehen an Fließbändern oder Maschinen
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3. Heben und Tragen schwerer Lasten
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4. Arbeiten in verdrehter oder gebückter Haltung
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5. Schwingungen und Vibrationen
Ziel ist die Reduzierung von Muskel-Skelett-Erkrankungen – der häufigsten Ursache für Arbeitsunfähigkeit in der Industrie.
Welche Gesetze regeln die Ergonomie am Arbeitsplatz?
Ist ein ergonomischer Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Mehrere Gesetze und Verordnungen verpflichten Arbeitgeber zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
Wichtige gesetzliche Grundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 3 verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): regelt Anforderungen an Körperhaltung, Steharbeit, Sitzgelegenheiten etc.
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): konkretisiert ergonomische Anforderungen beim manuellen Heben.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): fordert sichere und ergonomische Gestaltung von Maschinen.
- DGUV Vorschriften & ASR: ergänzen die gesetzlichen Grundlagen durch praxisnahe Handlungsempfehlungen.
👉 Mehr zu Ergonomie in der Produktion
Welche Pflichten haben Arbeitgeber laut Gesetz?
Was müssen Sie als Arbeitgeber konkret umsetzen?
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Gefährdungsbeurteilung erstellen
→ physische Belastungen erkennen und bewerten (z. B. Stehen, Tragen, Vibration) -
Arbeitsplatz ergonomisch gestalten
→ höhenverstellbare Arbeitsflächen, kurze Greifwege, Einsatz von Anti-Ermüdungsmatten -
Technische Hilfsmittel bereitstellen
→ z. B. Hebehilfen, vibrationsarme Werkzeuge -
Mitarbeitende unterweisen und schulen
→ korrekte Körperhaltung, Nutzung von Hilfsmitteln, regelmäßige Pausen
Welche Mitwirkungsrechte haben Beschäftigte?
Dürfen Mitarbeitende ergonomische Mängel melden?
Ja, laut ArbSchG haben Beschäftigte das Recht und die Pflicht zur Mitwirkung:
- Meldung ergonomischer Mängel
- Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen
- Zugang zu Informationen über ergonomische Gestaltung
👉 Mehr zu den Aufgaben von Arbeitssicherheitsbeauftragten
Wie sieht eine praxisgerechte ergonomische Lösung aus?
Welche Maßnahmen verbessern die Ergonomie konkret?
MASSNAHME |
WIRKUNG |
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Höhenverstellbare Arbeitstische |
Anti-Ermüdungsmatten |
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Arbeitsplatzrotation Vermeidung einseitiger Belastung |
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Optimierte Greifräume Reduktion unnötiger Bewegungen |
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Gute Beleuchtung & Akustik Reduzierung mentaler und körperlicher Stressoren |
👉 Warum eine Anti-Ermüdungsmatte sinnvoll ist
Warum lohnt sich Ergonomie wirtschaftlich?
Was bringt ein ergonomischer Arbeitsplatz für Ihr Unternehmen?
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Weniger Krankentage durch Prävention
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Geringere Kosten durch Ausfallzeiten und Fluktuation
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Höhere Produktivität und Arbeitsqualität
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Imagegewinn als verantwortungsbewusster Arbeitgeber
👉 Return on Prevention: Investitionen, die sich lohnen
Fazit: Ergonomie ist Pflicht und Gewinn zugleich
Ein gesetzlich konformer, ergonomischer Arbeitsplatz schützt Ihre Mitarbeitenden – und Ihr Unternehmen. Wer Ergonomie aktiv umsetzt, senkt Ausfallzeiten, steigert die Produktivität und sorgt für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit.
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FAQs
Welche Gesetze regeln die Ergonomie am Arbeitsplatz in Deutschland?
Die Ergonomie am Arbeitsplatz wird durch mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt, die für alle Unternehmen verbindlich sind:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit vermieden werden. In § 3 heißt es: „Der Arbeitgeber hat die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ -
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Sie konkretisiert die Anforderungen an Arbeitsplätze – z. B. in Bezug auf Körperhaltung, Bewegungsflächen, Sitz- und Steharbeitsplätze sowie das Raumklima. -
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV):
Diese regelt, wann und wie schwere Lasten gehoben oder getragen werden dürfen. Ziel ist es, Rücken- und Gelenkbelastungen zu minimieren. -
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Sie verpflichtet dazu, Maschinen und Werkzeuge sicher und ergonomisch nutzbar zu machen. -
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) & DGUV Vorschriften:
Diese enthalten konkrete Anleitungen, wie die gesetzlichen Vorgaben im Alltag umzusetzen sind – z. B. zur Gestaltung von Steharbeitsplätzen.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der Ergonomievorgaben?
Arbeitgeber, die ihre gesetzlichen Pflichten zur Ergonomie nicht erfüllen, müssen mit Konsequenzen rechnen:
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Bußgelder:
Die zuständige Arbeitsschutzbehörde kann Bußgelder bis zu 25.000 € verhängen – je nach Schwere des Verstoßes. -
Haftung bei Arbeitsunfällen:
Kommt es durch mangelhafte Ergonomie zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden – auch gegenüber der Berufsgenossenschaft. -
Reputationsschaden:
Wiederholte Verstöße oder hohe Krankheitsquoten wirken sich negativ auf das Arbeitgeberimage aus und erschweren die Fachkräftegewinnung.
Wer ist für die Einhaltung ergonomischer Vorschriften verantwortlich?
Die Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber.
Dieser muss laut Arbeitsschutzgesetz dafür sorgen, dass alle Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind. Dazu zählen auch externe Dienstleister und Zeitarbeitskräfte.
Aber auch die Beschäftigten sind eingebunden:
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Sie sind verpflichtet, mitzuarbeiten – z. B. bei der Gefährdungsbeurteilung.
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Sie dürfen ergonomische Mängel melden.
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Sie müssen ergonomische Hilfsmittel (z. B. Matten oder Hebehilfen) sachgemäß nutzen.
Sind ergonomische Bodenlösungen wie Anti-Ermüdungsmatten steuerlich absetzbar?
Ja, in den meisten Fällen sind ergonomische Hilfsmittel wie Anti-Ermüdungsmatten oder Stehhilfen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass sie beruflich notwendig sind und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen.
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Abschreibungsfähig: Bei höheren Anschaffungskosten (z. B. Exoskelette) erfolgt die Absetzung über mehrere Jahre.
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Direktabzug möglich: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wie Bodenmatten können sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.
👉 Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Steuerberater beraten. Die Investition lohnt sich in jedem Fall – nicht nur steuerlich, sondern auch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.