Rückenschmerzen, verspannte Schultern, Ausfälle in der Produktion: Immer mehr Mitarbeiter leiden unter Muskel-Skelett-Erkrankungen, die direkt mit ihrem Arbeitsplatz zusammenhängen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: einen hohen Krankenstand und steigende Kosten durch Fehlzeiten. Ergonomie ist deshalb längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern fester Bestandteil von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung. Was viele Arbeitgeber allerdings nicht wissen: Für die Förderung ergonomischer Arbeitsplätze gibt es zahlreiche Zuschüsse, Steuervorteile und Krankenkassenleistungen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber davon profitieren und gleichzeitig die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter verbessern.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz passt sich dem Menschen an – nicht umgekehrt. Dazu zählen eine gesunde Körperhaltung, die richtige Sitzhaltung sowie Arbeitsmittel wie ein höhenverstellbarer Schreibtisch, ein ergonomischer Bürostuhl oder eine durchdachte Tastaturposition. Ziel ist immer die Belastungsreduktion: weniger körperliche Beanspruchung, mehr Leistungsfähigkeit.
Rechtlich sind Sie als Arbeitgeber nicht nur zur Fürsorge verpflichtet, sondern auch gesetzlich in der Pflicht: Laut Arbeitsschutzgesetz gehört die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zu den Grundpflichten jedes Betriebs. Konkrete Ergonomie am Arbeitsplatz Richtlinien finden sich unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung. Wer diese Vorgaben zum Arbeitsschutz bei der Arbeitsplatzgestaltung erfüllt, erfüllt gleichzeitig die Anforderungen aus dem ergonomischer Arbeitsplatz Gesetz – und schützt die Gesundheit seiner Mitarbeiter.
Besonders am Montagearbeitsplatz zeigt sich, wie wichtig Ergonomie ist. Stimmen Werkbankhöhe und Greifraum nicht, entstehen schnell Zwangshaltungen, die auf Dauer Muskeln und Gelenke belasten. Eine gute Arbeitsplatzgestaltung optimiert die Greifhöhe und richtet Arbeitsabläufe so aus, dass repetitive Bewegungen möglichst schonend ablaufen.
Auch beim Heben und Tragen von Lasten sollten Sie auf die richtige Unterstützung achten: Wer bei der manuellen Materialhandhabung Hebehilfen einsetzt, entlastet Rücken und Gelenke spürbar und senkt das Risiko für Muskel-Skelett-Belastung. Wenn Sie gezielt Zwangshaltungen vermeiden und Montageabläufe verbessern möchten, lohnt sich ein genauerer Blick auf die Ergonomie am Montagearbeitsplatz.
Bei der Förderung ergonomischer Arbeitsplätze für Arbeitgeber gibt es unterschiedliche Anlaufstellen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen im Überblick vor
Modulare Arbeitsplatzsysteme bestehen aus einzelnen, miteinander verbindbaren Einheiten. Das bekannteste Beispiel: das Puzzlesystem. Diese Bodenfliesen lassen sich wie Puzzlestücke zusammensetzen, erweitern und wieder lösen – ganz ohne Kleber oder aufwendige Montage.
Eine zusätzliche Auszeichnung für Unternehmen ist die „Gesundheitsfördernde Maßnahme“ (GFM) der Aktion Gesunder Rücken e. V. (AGR). Sie richtet sich an Betriebe, die bei der Ausstattung ihrer Arbeitsplätze konsequent auf AGR-zertifizierte Produkte setzen – etwa Sicherheitsschuhe oder Bodenmatten in der Fertigung. Wer den Einsatz von ergonomischen Arbeitsplatzmatten ERGOLASTEC zum Beispiel dokumentiert, erhält von der Firma KRAIBURG Austria in Zusammenarbeit mit der AGR das offizielle GFM-Zertifikat.
Die GFM-Auszeichnung bringt Ihnen als Arbeitgeber mehrere Vorteile:
Die AGR bündelt dabei medizinisches Fachwissen und unterstützt Arbeitgeber aktiv dabei, Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen vorzubeugen.
Praxisbeispiel: ZF Friedrichshafen AG
Wie wirkungsvoll das in der Praxis ist, zeigt das Beispiel der ZF Friedrichshafen AG am Standort Passau: Dort setzt das Unternehmen AGR-zertifizierte ERGOLASTEC®-Arbeitsplatzmatten von KRAIBURG Austria an den Montagebändern ein. Bis heute wurden auf diese Weise mehr als 15 Montagebänder und über 60 Vormontageplätze ergonomisch verbessert. Das Forum Gesunder Rücken – besser leben e. V. und der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e. V. bestätigen, dass die eingesetzten Matten alle medizinischen Voraussetzungen erfüllen, um die Gesundheit an Steharbeitsplätzen zu fördern.
Investitionen in ergonomische Ausstattung am Arbeitsplatz können Sie in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen ergonomische Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische und Anti-Ermüdungsmatten für ergonomische Arbeitsplätze in der Produktion.
Zusätzlich können Sie Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei finanzieren – bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr. Das gilt zum Beispiel für Präventionsprogramme und ergonomische Schulungen.
Auch im Homeoffice lohnt sich ergonomische Ausstattung: Kosten für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz lassen sich häufig steuerlich absetzen, etwa für Monitorhöhe einstellen, Tastaturposition oder Handgelenkentlastung. Manche Unternehmen bezuschussen diese Ausstattung zusätzlich.
Zertifizierungen geben Ihnen als Arbeitgeber Orientierung, liefern einen Qualitätsnachweis für ergonomische Produkte und erleichtern oft die Beantragung von Fördermitteln.
Die Aktion Gesunder Rücken (AGR) bewertet Produkte nach ergonomischen Kriterien – von Bürostühlen über Arbeitsplatzsysteme bis hin zu Ergonomiematten.
AGR-zertifizierte Lösungen sorgen für glaubwürdige Gesundheitsmaßnahmen, unterstützen Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement und stoßen bei Mitarbeitern auf bessere Akzeptanz.
Ob in Produktion, Montage, Verpackung, Labor oder Verkauf: Wo dauerhaft im Stehen gearbeitet wird, drohen Ermüdung, Gelenkbelastung und Muskelverspannungen. Eine passende Stehhilfe am Arbeitsplatz kann diese Beschwerden deutlich reduzieren und wirkt so auch einem hohen Krankenstand entgegen. Mehr dazu lesen Sie auch im Beitrag zur Arbeit im Stehen.
Ergonomische Arbeitsplatzmatten entlasten Rücken und Gelenke, fördern eine bessere Durchblutung und verringern die Ermüdung – idealerweise mit AGR-zertifizierten Lösungen. Sie zählen zu den ergonomischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, die sich besonders unkompliziert fördern und steuerlich absetzen lassen.
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