Enormer Druck. Ungerecht verteilte Aufgaben. Gesundheitliche Beschwerden, die mit jeder Aufgabe wachsen: Es gibt viele Anzeichen dafür, dass der Arbeitsschutz in Unternehmen nicht ausreichend umgesetzt wird. Treten derlei Fälle auf, ist der Betriebsrat die richtige Anlaufstelle. Er sorgt dafür, dass Gefahren erkannt, Risiken reduziert und Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Dieser Artikel zeigt, wie Arbeitsschutz in der Praxis funktioniert und Betriebsräte wirksam handeln können.
Der Betriebsrat ist eine ausgewählte Gruppe von Beschäftigten eines Unternehmens, die die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Er soll die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, der Betriebsvereinbarung und der Arbeitsstättenverordnung überwachen und sorgt für Mitbestimmung bei sozialen, organisatorischen und arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen. Der Betriebsrat dient als Bindeglied zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und setzt sich für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen ein.
Im Arbeitsschutz überwacht der Betriebsrat alle Richtlinien zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, beteiligt sich an der Gefährdungsbeurteilung und deren Schutzmaßnahmen. Er wirkt aktiv bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen mit. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte etwa bei der Bereitstellung von Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsunterweisungen für elektrische Sicherheit und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Außerdem kann er Impulse für Präventionsmaßnahmen geben und sich an der Unfalluntersuchung beteiligen. Zusammengefasst bedeutet das:
Gefahrenbeurteilungen und Risikoanalysen sind die zentralen Instrumente des Arbeitsschutzes. Hier spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle: Er unterstützt Verantwortliche dabei, alle möglichen Gefährdungen für die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu erkennen, kann Impulse für Präventionsmaßnahmen geben und sich an einer potenziellen Unfalluntersuchung beteiligen.
Um potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen, sollte der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen und den Schutz der Arbeitsumgebung aktiv mitgestalten. Hierfür prüft er die Planung der Schutzmaßnahmen, schlägt Änderungen vor, überwacht die Umsetzung und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und Betriebsvereinbarungen dabei eingehalten werden. Bei Bedarf kann der Betriebsrat eigene Maßnahmen initiieren. Er ist dafür zuständig, mit einem turnusmäßigen Sicherheits- und Compliance-Check zu kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen auch wirklich greifen.
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (§ 40 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG) haben Betriebsräte den Anspruch auf regelmäßige Schulungen der Arbeitsschutzrichtlinien, um den richtigen Umgang mit kritischen Situationen zu gewährleisten und stets über Maschinensicherheit, Brandschutz, Ergonomie am Arbeitsplatz und Unfallverhütung informiert zu sein. Solche Schulungen sollen präventiv erfolgen, noch bevor Gefährdungen oder Schäden eintreten. Das Ziel: die fachliche Befähigung, Risiken zu erkennen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und präventiv zu handeln.
💡Für Spezialschulungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz muss ein triftiger Grund vorliegen. Der Betriebsrat muss begründen, warum diese für seine Arbeit im Betrieb nötig sind. Dazu zählen zum Beispiel wiederkehrende Anliegen der Mitarbeiter, konkrete Probleme oder eigene Initiativen.
Damit eine solche Schulung organisatorisch und inhaltlich überzeugt, stimmt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber zunächst ab, welche Schulungen notwendig sind. Das können zum Beispiel Belehrungen zu Unfallverhütungsvorschriften, zum Brandschutz oder zur Ergonomie sein. Auch eigene Themen, die im Unternehmen gerade aktuell sind, kann der Betriebsrat einbringen. Er prüft die Schulungen regelmäßig auf Vollständigkeit, Zeitpunkt, Praxisnähe und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Der Betriebsrat sorgt dafür, dass alle Inhalte gründlich dokumentiert (z. B. in einem Prüfprotokoll) und später an Mitarbeiter ausgehändigt werden. Erkennt er Lücken oder neue Gefährdungen, kann er eigene Schulungsmaßnahmen vorschlagen oder deren Umsetzung begleiten.
Die Gesundheit der Mitarbeiter im Unternehmen ist die Hauptaufgabe des Arbeitsschutzes. Dabei geht es aber längst nicht mehr nur um die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten. Psychische Belastungen im Arbeitsalltag wie Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und unrealistische Anforderungen können zu ernsthaften gesundheitlichen Folgen führen, wie zum Beispiel Burnout, Depressionen, Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das ist belastend für den Mitarbeiter selbst, wirkt sich aber auch negativ auf den Betrieb aus.
Auch hier kommt der Betriebsrat ins Spiel. Die frühzeitige Erkennung und Reduzierung von Belastungen verbessern nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Motivation, Leistungsfähigkeit und die Reduzierung von Fehlzeiten im Betrieb. Auch hier hat der Betriebsrat eine aktive Kontrollfunktion: Er achtet darauf, dass psychische Belastungen erkannt, dokumentiert und bewertet werden. Mit klarer Betriebsanweisung, Mitarbeiterbefragungen, Workshops oder Fragebögen unterstützt er das Stress- und Belastungsmanagement des Unternehmens und prüft das Unternehmen auch hier auf Umsetzung und Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen.
Eine mögliche Präventivmaßnahme für physische und psychische Belastung ist ein ergonomisch geplanter Arbeitsplatz. Solch eine Arbeitsumgebung passt sich an die Fähigkeiten des Mitarbeiters an, indem sie so gestaltet ist, dass Fehlhaltungen, einseitige Belastungen oder Überbeanspruchungen vermieden werden. So bleiben Rücken, Nacken und Gelenke geschützt. Eine gute Ergonomie beugt außerdem arbeitsbedingtem Stress vor, da sie Arbeitsabläufe erleichtert und die Konzentration fördert. Langfristig senkt sie das Risiko von Erkrankungen und steigert Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden.
Betriebsräte tragen viel Verantwortung mit sich, aber auch ebenso viel Vertrauen. Sie sollen die Beschäftigten im Unternehmen vertreten, weniger durchsetzungsstarken Mitarbeitern zuhören und für sie und ihre Rechte einstehen. Sie sind das Bindeglied und somit die erste Anlaufstelle für Probleme und Kritik. Diese Rolle überzeugend auszuführen, kann sich schwierig gestalten. Hier sind 6 Tipps, die helfen, in die Rolle eines Betriebsrates zu wachsen:
Jeder Arbeitnehmer möchte einen Arbeitsplatz, an dem er sich wohlfühlt. Genau dort sollten Betriebsräte also ansetzen. Ergonomische Arbeitsplätze erleichtern dem Betriebsrat die Umsetzung von präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen, weil sich Arbeitnehmer durch konkrete, praxisnahe Lösungen ernst genommen fühlen. Solche Lösungen für sichere und gesunde Arbeitsplätze helfen, indem sie Belastungen reduzieren, die Gesundheit fördern und Arbeitsabläufe verbessern.
Ergonomische Arbeitsplatzmatten zum Beispiel verringern die Belastung von Rücken, Beinen und Gelenken bei langem Stehen enorm, reduzieren Müdigkeit und senken das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Insgesamt steigert das die Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten, was langfristig zu weniger Fehlzeiten beiträgt. Auf einen Blick:
Bei der Wahl für eine Matte, die all diese Vorteile vereint, ist KRAIBURG MATTING SYSTEMS ergonomische Anti-Ermüdungsmatte ERGOLASTEC® die am besten geeignete für Ihr Unternehmen. Sie wurde speziell für stehende Tätigkeiten in Industrie, Produktion, Logistik und anderen Bereichen entwickelt. Sie fördert die Durchblutung, entlastet Rücken, Füße und Gelenke, reduziert Ermüdung und unterstützt die gesunde Körperhaltung bei der Arbeit. Die Matte ist rutschhemmend, isoliert gegen Bodenkälte und sorgt für sicheren Stand selbst auf glatten oder öligen Böden. Sie ist langlebig, leicht zu reinigen und passt sich unterschiedlichen Arbeitsplätzen problemlos an
Wenn Sie jemanden suchen, dem Ihre Sicherheit eine Herzensangelegenheit ist, ist KRAIBURG der ideale Partner für Sie. Mit mehr als 60 Jahren Kautschuk-Erfahrung und in der Herstellung von Arbeitsplatzmatten ist KRAIBURG europaweit als Spezialist für ergonomische Bodenlösungen anerkannt. Unter ERGOLASTEC® kombiniert KRAIBURG Fachkompetenz mit modernsten Produktionsstätten für höchste Qualität, Sicherheit und Komfort. Die Arbeitsplatzmatten sind AGR-geprüft und werden „Made in Austria“ produziert. Sie sind eine flexible Lösung für Produktion, Logistik und andere Arbeitsbereiche, reduzieren Krankheitsausfälle und steigern Motivation und Arbeitssicherheit. Zusätzlich erleichtern Produktfinder und 30-Tage-Testmatten die Auswahl und Anwendung im Betrieb.
Als Bindeglied zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Betriebsrat die treibende Kraft für sicheren Arbeitsschutz und die zentrale Stimme für die gesamte Belegschaft. Er gestaltet Arbeitsschutz ganzheitlich, indem er rechtliche Vorschriften durchsetzt, präventive Maßnahmen initiiert und gesunde Arbeitsbedingungen fördert. Dafür spielen die Arbeitsplätze eine entscheidende Rolle, denn erst in Kombination mit ergonomischen Lösungen zeigt der Arbeitsschutz seine vollständige Wirkung. Die ergonomischen Anti-Ermüdungsmatten ERGOLASTEC® sind hierfür die praxisnahe Ergänzung für spürbare Entlastung und hohe Arbeitssicherheit.