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Pflicht zur Ergonomie - Diese Vorschriften gelten für Arbeitgeber

Geschrieben von Ulrike Auer | 29.07.2025 08:00:00

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für ergonomische Arbeitsplätze in der Industrie? 

Diese Frage stellen sich viele Verantwortliche aus Produktion, Logistik und Montage – zurecht. Denn die Ergonomie am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Empfehlung, sondern gesetzlich geregelt. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Gesetze greifen, was Arbeitgeber konkret tun müssen – und warum das Thema auch wirtschaftlich entscheidend ist.

 

Was bedeutet ein „ergonomischer Arbeitsplatz“ im rechtlichen Sinne?

 

Was versteht der Gesetzgeber unter Ergonomie in der Produktion?

Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist so gestaltet, dass er die körperliche Belastung für Beschäftigte reduziert. In der industriellen Praxis heißt das: keine Zwangshaltungen, weniger Stehbelastung, reduzierte Hebelasten – und idealerweise technische Unterstützung durch Hilfsmittel wie Hebesysteme oder Anti-Ermüdungsmatten.

 

Typische Belastungsfaktoren:

 

Ziel ist die Reduzierung von Muskel-Skelett-Erkrankungen – der häufigsten Ursache für Arbeitsunfähigkeit in der Industrie.

 

Welche Gesetze regeln die Ergonomie am Arbeitsplatz? 

Ist ein ergonomischer Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Mehrere Gesetze und Verordnungen verpflichten Arbeitgeber zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.

 

Wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 3 verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): regelt Anforderungen an Körperhaltung, Steharbeit, Sitzgelegenheiten etc.
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): konkretisiert ergonomische Anforderungen beim manuellen Heben.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): fordert sichere und ergonomische Gestaltung von Maschinen.
  • DGUV Vorschriften & ASR: ergänzen die gesetzlichen Grundlagen durch praxisnahe Handlungsempfehlungen.

 

👉 Mehr zu Ergonomie in der Produktion

 

Welche Pflichten haben Arbeitgeber laut Gesetz? 

Was müssen Sie als Arbeitgeber konkret umsetzen?

 

 

 

Welche Mitwirkungsrechte haben Beschäftigte?

Dürfen Mitarbeitende ergonomische Mängel melden?

Ja, laut ArbSchG haben Beschäftigte das Recht und die Pflicht zur Mitwirkung:

  • Meldung ergonomischer Mängel
  • Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen
  • Zugang zu Informationen über ergonomische Gestaltung

 

👉 Mehr zu den Aufgaben von Arbeitssicherheitsbeauftragten

 


 

Wie sieht eine praxisgerechte ergonomische Lösung aus?

Welche Maßnahmen verbessern die Ergonomie konkret?

 

MASSNAHME

WIRKUNG

 

Höhenverstellbare Arbeitstische
Anpassung an Körpergröße und Arbeitsprozess

Anti-Ermüdungsmatten
Reduktion der Stehbelastung und Rückenschmerzen

Arbeitsplatzrotation
Vermeidung einseitiger Belastung
Optimierte Greifräume
Reduktion unnötiger Bewegungen
Gute Beleuchtung & Akustik
Reduzierung mentaler und körperlicher Stressoren

 

👉 Warum eine Anti-Ermüdungsmatte sinnvoll ist

 

 

 

Warum lohnt sich Ergonomie wirtschaftlich?

Was bringt ein ergonomischer Arbeitsplatz für Ihr Unternehmen?

 

 

👉 Return on Prevention: Investitionen, die sich lohnen


 

Fazit: Ergonomie ist Pflicht und Gewinn zugleich

Ein gesetzlich konformer, ergonomischer Arbeitsplatz schützt Ihre Mitarbeitenden – und Ihr Unternehmen. Wer Ergonomie aktiv umsetzt, senkt Ausfallzeiten, steigert die Produktivität und sorgt für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit.

 

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