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Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: So sorgen Sie für Sicherheit in Industrie und Produktion

  • Dezember 9, 2024

Eine umfassende Risikoanalyse schützt Ihre Belegschaft und minimiert die Unfallrisiken

 

Gefahren sind in der Industrie allgegenwärtig. In einer Produktionshalle, wo Mitarbeiter an großen Maschinen Metallteile zuschneiden, sind die Gefahren meist offensichtlich. Aber es gibt auch andere, versteckte Risiken. Ohne eine vorherige Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bestünde die Gefahr, dass unerkannte Risiken, wie scharfe Kanten oder austretende Arbeitsstoffe, zu schweren Unfällen führen. Durch eine systematische Risikoanalyse am Arbeitsplatz lassen sich physische Gefahren wie auch die Sicherheit im Umgang mit Fertigungsverfahren und Tätigkeitsabläufen bewerten. So ermitteln Sie beispielsweise per Gefährdungsanalyse in der Montage, welche Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Mitarbeiter erforderlich sind. Wie die Risikobewertung die Arbeitssicherheit erhöht und Sie so auch Ihre Arbeitsplätze sicher gestalten können, lesen Sie in diesem Blogartikel. 

 


Was ist eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist ein systematischer Prozess zur Identifizierung und Bewertung von potenziellen Gefahren, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden beeinträchtigen können. Sie umfasst die Analyse von Arbeitsbedingungen, Tätigkeitsabläufen und Risiken, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

 

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Rechtliche Pflichten: Risikobewertung am Arbeitsplatz

Die Risikobewertung am Arbeitsplatz ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und dient der Ermittlung, Bewertung und Minimierung von Gefährdungen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die folgenden Gesetze und Verordnungen regeln die wichtigsten Punkte bezüglich einer fundierten Risikoanalyse am Arbeitsplatz: 

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Risikobewertung am Arbeitsplatz - Gesetzliche Anforderungen 

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. 
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Gefährdungsbeurteilungen müssen den spezifischen Anforderungen der Arbeitsstätte und ihrer Gestaltung entsprechen. 
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Eine Risikobewertung ist erforderlich, wenn Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen arbeiten, um Maßnahmen zur Minimierung von Risiken zu ergreifen. 
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Besondere Gefährdungsanalysen für schutzbedürftige Gruppen wie Schwangere und Jugendliche sind verpflichtend. 
  • Relevante Vorschriften und Normen (DGUV-Vorschrift 1, etc.): Arbeitsschutzstandards und Regeln der Unfallversicherungsträger sind bei der Risikobewertung zu berücksichtigen. 

 

Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern

  • Verantwortung und Kontrolle: Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich und muss die Maßnahmen regelmäßig überprüfen. 
  • Beauftragung von Fachpersonen: Bei Bedarf müssen Fachkräfte wie Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsärzte hinzugezogen werden, um die Risikobeurteilung korrekt durchzuführen. 

 

Konsequenzen bei Nichtdurchführung

Verstöße gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung können zu Bußgeldern, Haftung bei Unfällen sowie erhöhten Unfallrisiken am Arbeitsplatz führen. 

 

 


Durchführung der Risikobeurteilung am Arbeitsplatz

Die Durchführung der Risikobeurteilung am Arbeitsplatz umfasst eine strukturierte Herangehensweise zur Identifizierung und Bewertung von Gefahren sowie zur Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, damit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In diesem Kapitel werden die einzelnen Schritte dieser Vorgehensweise detailliert betrachtet. 

 

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  • Schritte (1)

    1. Vorbereitung

    In der Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz werden Arbeitsbereiche, Tätigkeitsabläufe und besonders schutzbedürftige Personengruppen identifiziert. Ziel ist es, die relevanten Gefährdungsfaktoren für eine fundierte Risikobeurteilung zu bestimmen.

     

  • Schritte (2)2. Ermittlung der Gefährdungen:

    Hier erfolgt eine detaillierte Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz, bei der potenzielle Unfallquellen und andere Risiken in den Tätigkeitsabläufen erfasst werden. Dabei werden physische, psychische und ergonomische Gefährdungen berücksichtigt. 

     

  • Schritte (3)3. Beurteilung der Gefährdungen:

    In diesem Schritt werden die ermittelten Gefährdungen hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der möglichen Folgen bewertet. Es gilt, das Risiko für Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Beschäftigten festzustellen.

     

  • Schritte (4)4. Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen:

    Basierend auf der Risikobeurteilung werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der identifizierten Gefährdungen festgelegt. Diese Arbeitsschutzmaßnahmen können technischer, organisatorischer oder persönlicher Art sein.

     

  • Schritte (5)5. Durchführung der Maßnahmen:

    Die festgelegten Schutzmaßnahmen werden im Arbeitsbereich umgesetzt, um die identifizierten Risiken zu verringern. Hierbei ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten entsprechend geschult und die Maßnahmen nachhaltig in den Tätigkeitsablauf integriert werden. 

     

  • Schritte (6)6. Überprüfung und Evaluation:

    Nach der Implementierung wird überprüft, ob die Maßnahmen wirksam sind und die Gefährdungen minimiert oder beseitigt wurden. Diese Evaluation dient der kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes. 

     

  • Schritte (7)7. Updates & Anpassungen:

    Ändern sich Arbeitsbedingungen oder neue Gefährdungen treten auf, müssen die Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen aktualisiert und angepasst werden. Dieser Schritt stellt sicher, dass der Arbeitsschutz stets auf dem neuesten Stand bleibt. 

     

  • Schritte (8)8. Dokumentation der Ergebnisse und Maßnahmen:

    Alle Schritte der Gefährdungsanalyse, Risikobeurteilung und die ergriffenen Maßnahmen werden schriftlich festgehalten. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und zur Nachverfolgung der Wirksamkeit. 

 


Methoden zur Gefährdungsbeurteilung im Betrieb

Methoden zur Gefährdungsbeurteilung im Betrieb sind vielfältig und bieten unterschiedliche Ansätze zur Identifizierung von Risiken. Checklisten und Begehungen ermöglichen eine systematische Erfassung von Gefährdungen, während Mitarbeiterbefragungen wertvolle Einblicke aus der Praxis liefern. Darüber hinaus können Software und digitale Tools die Analyse und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung effizient unterstützen, indem sie Daten bündeln und Prozesse automatisieren. 

 

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Eine Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz berücksichtigt auch die Brandgefahr. 

 

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Mögliche Maßnahmen bei identifizierten Sicherheitslücken

Die Identifizierung von Sicherheitslücken am Arbeitsplatz ist ein entscheidender Schritt, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren. Doch welche Maßnahmen eignen sich, wenn bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz tatsächlich Sicherheitslücken auftreten? 

 

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1. Technische Maßnahmen

Technische Maßnahmen beziehen sich auf die Implementierung von Sicherheitsvorrichtungen und ergonomischen Anpassungen, um Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Bei einer Gefährdungsbeurteilung wird analysiert, welche technischen Mittel notwendig sind, um Unfälle zu verhindern und die Ergonomie der Tätigkeitsabläufe zu verbessern, insbesondere in Bereichen mit hoher Gefährdung wie der Montage. 

 

2. Organisatorische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen betreffen die Anpassung von Arbeitsabläufen und -zeiten sowie die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter. Eine gründliche Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes sorgen dafür, dass alle Beschäftigten über die sicherheitsrelevanten Aspekte ihrer Aufgaben informiert sind, wodurch Schutzbedürftige besonders berücksichtigt werden. 

 

3. Personelle Maßnahmen

Personelle Maßnahmen beinhalten die Bereitstellung von Schutzausrüstung sowie die klare Verteilung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben. Durch die sorgfältige Risikobeurteilung wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter, insbesondere die schutzbedürftigen, über die nötige Schutzausrüstung verfügen und wissen, wer für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig ist, um potenzielle Unfälle zu vermeiden. 

 


Einsatz von Arbeitsplatzmatten zur Risikominderung

Der gezielte Einsatz von Arbeitsplatzmatten und Anti-Ermüdungsmatten ist ein effektives Mittel zur Risikominderung und zur Förderung der Arbeitssicherheit in der Produktion. Matten von KRAIBURG überzeugen vor allem durch: 

 

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  • Risikomanagement

    Der Einsatz von Arbeitsplatzmatten, insbesondere Anti-Ermüdungsmatten, ist entscheidend zur Minimierung von Stolpergefahren und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. 

     


  • Ergonomie am Arbeitsplatz

    Gesundheitsmatten fördern die Ergonomie am Arbeitsplatz und reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen durch Verringerung von Müdigkeit und Muskel-Skelett-Erkrankungen.

     


  • Arbeitsschutz beim Schweißen

    Spezielle Arbeitsplatzmatten können beim Schweißen eingesetzt werden, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und die Stolpergefahr zu verringern.

     


  • ESD-Arbeitsplatzmatten

    Diese Matten sind wichtig, um den Schutz empfindlicher Elektronik zu gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeitenden zu erhöhen. 

     


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Geeignete Schutzmaßnahmen identifizieren und umsetzen

Der gezielte Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen ist entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden in der Industrie. Durch eine gründliche Gefährdungsbeurteilung können Unternehmen Risiken effektiv identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen, um Arbeitsunfälle zu minimieren. Ein guter Schritt in Richtung Arbeitsschutz: Investieren Sie in hochwertige Gesundheitsmatten, um eine sichere und ergonomische Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten zu schaffen. 

 

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FAQs

 

Wer macht die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?

Die Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz wird vom Arbeitgeber durchgeführt, um systematisch physikalische, chemische, biologische und psychische Risiken für die Beschäftigten zu bewerten und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. Dabei ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz die Risiken in verschiedenen Bereichen der jeweiligen Arbeitsstätte wie Maschinen, Arbeitsstoffen und Tätigkeitsabläufen zu analysieren und regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft. 

Wann muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – etwa in der Produktion – durchzuführen, um potenzielle Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Risikobewertung hinsichtlich der Arbeitssicherheit gilt insbesondere bei physikalischen, chemischen oder biologischen Einwirkungen, neuen Arbeitsstoffen, Änderungen in Fertigungsprozessen sowie psychischen Belastungen und zur Prävention von Unfällen und Berufserkrankungen. 

Wer kontrolliert die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?

Die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – beispielsweise im Bereich der Elektrotechnik – obliegt in Deutschland dem Arbeitgeber, der gemäß dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht hat, potenzielle Gefahren für Beschäftigte, ob physikalisch, biologisch oder chemisch oder psychische Belastungen zu analysieren und Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen. Zudem überprüfen Aufsichtsbehörden wie die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaften regelmäßig die Umsetzung der Risikobewertung und Gefährdungsanalyse, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. 

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen von Arbeitsbedingungen, Arbeitsstoffen, Fertigungsverfahren oder nach Unfällen und Erkrankungen. Außerdem ist eine Aktualisierung erforderlich, wenn bei der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb neue Risiken identifiziert werden, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, insbesondere bei gefährdungsintensiven Bereichen wie der Produktion, Elektrotechnik oder Montage. 

 

 

 

 

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